VV14 Haftungsverzicht
Damit es vor Ort schneller geht und wir keine Zettel einsammeln müssen, bestätigt bitte unseren Haftungsverzicht, vor der Veranstaltung, hier online.
Wir drucken keine Haftungsverzichtsbögen mehr aus und dieser wird auch nicht mehr zur Unterschrift per Mail verschickt
Stand: 01.05.2026
Haftungsverzichtserklärung
- Veranstalter sind Günter und Dörte Huslage
- Meine Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr.
- Für an mir oder meinen mitgeführten Sachgütern durch Dritte zugefügte Schäden, haftet der Veranstalter nicht. Für durch Veranstalter oder deren beauftragte Mitarbeiter verursachte Schäden ist die Haftung auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
- Ich selbst hafte für durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden an Dritten. Hierunter fallen Sach- als auch Personenschäden.
- Der Veranstalter übernimmt keine Gewähr für den Zustand der Fahrstrecke oder der dazugehörigen/ jeweiligen Einrichtung.
- Bei Genuss von Alkohol oder starken Medikamenten gilt Fahrverbot.
- Den Anweisungen des Veranstaltungspersonals ist in jedem Fall Folge zu leisten.
- Jeder Teilnehmer hat sich so zu verhalten, dass er andere Teilnehmer durch sein Verhalten nicht gefährdet. Insbesondere ist darauf zu achten, dass Fahrzeuge verschiedener Klassen gleichzeitig auf der Fahrstrecke fahren, wodurch Geschwindigkeitsunterschiede entstehen.
- Ich selbst hafte auch für Schäden an Personen und Sachgütern, die durch Personen entstehen, die mein Fahrzeug benutzen und selbst keine Anmeldung unterzeichnet vorgelegt haben. Darüber hinaus werde ich mit sofortiger Wirkung von der Veranstaltung ausgeschlossen und habe den Teilnehmerbetrag für den nicht angemeldeten Fahrer in voller Höhe zu entrichten.
- Der Veranstalter behält sich vor, die entstandenen Kosten nach dem Unfall eines Teilnehmers, bei dem der Transport ins Krankenhaus notwendig ist, für ärztliche Behandlung im Krankenhaus bzw. den Hubschraubertransport von dem Verletzten einzuziehen. Diese Vereinbarung wird mit der schriftlichen Anmeldung an der Veranstaltung allen Beteiligten gegenüber wirksam.
- Die Anmeldung zu den Veranstaltungen erfolgt durch Abgabe der Buchung bei gleichzeitiger Entrichtung der Teilnehmergebühr innerhalb von 14 Tagen. Im Falle einer Absage oder eines Abbruches der Veranstaltung aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, verfällt die Teilnahmegebühr. Eine Rückerstattung aufgrund schlechten Wetters ist ebenso ausgeschlossen.
- Gefährdet ein Teilnehmer durch riskante, rücksichtslose Fahrweise Leben und Gesundheit anderer Teilnehmer, wird er von der Veranstaltung, ohne Rückerstattung der Teilnahmegebühr, ausgeschlossen. Die Entscheidung darüber obliegt dem Veranstalter. Fahrweisen, die auf das Erzielen von Höchstgeschwindigkeiten abzielen, sind ausdrücklich untersagt und führen ebenfalls sofort zum Ausschluss von der Veranstaltung.
- Verursacht ein Teilnehmer mutwillig bleibende Schäden an der Fahrstrecke oder an den Anlagen der Fahrstrecke (Burnout u.ä.), wird er in Höhe des entstandenen Schadens haftbar gemacht.
- Wenn ein Teilnehmer nachhaltig die Veranstaltung stört oder sich grob fahrlässig und/oder verkehrswidrig verhält, kann er mit sofortiger Wirkung ganz oder teilweise, ohne Erstattung der Teilnahmegebühr, von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.
- Anfallender Müll ist nach Veranstaltungsende vom Teilnehmer mitzunehmen bzw. in den bereitstehenden Müllbehältern zu entsorgen. Öl oder Kraftstoff ist nur in die dafür vorgesehenen Behältnisse zu verbringen und es darf eine veranstaltungstypische Menge nicht überschreiten.
- Für den Umgang mit Kraftstoffen gelten die speziellen gesetzlichen Bestimmungen (Transport, Lagerung, Befüllung usw.) Der Teilnehmer verpflichtet sich zur größtmöglichen Sorgfalt.
- Vor Beginn der Veranstaltung hat jeder Teilnehmer dafür zu sorgen, dass sich das von ihm betriebene Fahrzeug in einem technisch einwandfreien Zustand befindet und für den Straßenverkehr zugelassen ist. Das beinhaltet auch die Bedingung, dass das Fahrzeug straßentauglich, eine TÜV-Abnahme und eine Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung aufweist.
- Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Teilnehmerfahrzeuge auf technische Mängel zu sichten und bei Nichtabstellen von festgestellten Mängeln, diese von der Veranstaltung auszuschließen.
- Schutzkleidung: Gem. Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg AZ 12 U 29/09 trägt ein Motorradfahrer im Falle eines Unfalls mit Verletzung eine Mitschuld, wenn er die Sorgfalt außer Acht gelassen hat, die ein verständiger Mensch zur Vermeidung von eigenem Schaden oder eigenen Verletzungen anwenden würde. Mit seiner Unterschrift übernimmt der Teilnehmer die volle Verantwortung dafür, dass er Schutzkleidung trägt, die für ein Motorradtraining geeignet ist. Jethelm, Damen-Leggings, Protektoren-Hoodies o.ä. sind nicht erlaubt. Eine Motorradjeans ist nur in dem Fall gestattet, wenn sie fest mit der Jacke verbunden werden kann. Schnürstiefel ohne fixierende Sicherheitslasche sind mit Tape zu fixieren.
- Eventuell zugewiesene Startnummern sind im vorderen Bereich des Fahrzeuges gut sichtbar anzubringen.
- Die Mehrfachnutzung eines Fahrzeuges ist, nach Absprache mit Veranstalter, gestattet. Ein Verbot der Mehrfachnutzung kann in bestimmten Fällen jedoch nicht ausgeschlossen werden.
- Jeder Teilnehmer wird hiermit vom Veranstalter angehalten, sich mit der jeweiligen Hausordnung der Fahrstrecke vertraut zu machen (soweit dies durch Aushang vor Ort möglich ist).
- Jeglicher Verkauf von Speisen, Getränken, Zubehör, Souvenirs usw. im Veranstaltungsbereich und auf dem Gelände des Fahrstreckenbetreibers sind verboten. Bei Interesse von verkaufsbezogenen Maßnahmen, ist die Erlaubnis vom Veranstalter und des Streckenbetreibers nötig. Diese ist mit den daran geknüpften Bedingungen rechtzeitig, spätestens aber 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn beim Veranstalter einzuholen. Eine schriftliche Beschreibung der Maßnahme ist beizufügen. Der Veranstalter und der Fahrstreckenbetreiber behalten sich das Recht vor, Maßnahmen oder Aktionen, die verkaufsbezogen sind, von der Veranstaltung auszuschließen.
- Auf der Fahrtstrecke sind ausschließlich Serienauspuffanlagen erlaubt, die die streckenüblichen dB-Vorgaben nicht überschreiten. Eine Rückerstattung der Teilnahmegebühr, nach Ausschluss wegen Überschreitung dieser Lärmgrenzen, ist ausgeschlossen. Bei Zuwiderhandlungen, die den Abbruch der Veranstaltung durch den Betreiber herbeiführen, muss der Verursacher für die entstehenden Kosten aufkommen bzw. haften. Das Recht auf Schadensersatz behält sich der Veranstalter ausdrücklich vor.
- Der Aufenthalt in den Sicherheitsbereichen, besonders der Sturzzonen, ist für alle nicht-autorisierten Personen strengstens untersagt. Im Fahrerlager gilt grundsätzlich Schritt-Tempo für alle Fahrzeuge! Die Boxengasse (Ein- und Ausfahrt der Fahrstrecke) darf nur in eine Richtung befahren werden (Einbahnstraße).
- Ich bin mir bewusst, dass durch meine Teilnahme am Training unter Umständen kein Versicherungsschutz (insbesondere durch die Kfz-Haftpflicht- oder Kaskoversicherung) besteht oder eingeschränkt sein kann. Für ausreichenden Versicherungsschutz bin ich selbst verantwortlich.
- Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Bildmaterial, Film-, sowie Video- und Tonaufzeichnungen ohne zusätzliche Zahlung zu Werbezwecken verwenden zu dürfen.
Durch den Versand des Formulars erkenne ich den Haftungsverzicht und den Haftungsausschluss an.